Grundschule an der Sieber

Hattorf am Harz

Schicken Sie Ihr Kind möglichst zu Fuß zur Schule, damit es lernt, sich im Straßenverkehr sicher zu verhalten. Der Spaziergang mit den Mitschülern tut dem Kind gut, zudem fördert Bewegung das Lernen. Des Weiteren entspannt sich somit die Verkehrssituation vor dem Schulgebäude, die oftmals durch an- und abfahrende Autos für die Schulkinder gefährlich ist.

Trainieren Sie mit Ihrem Kind das Verhalten auf dem Schulweg. Es ist verständlich, wenn auch Sie am Anfang das Gebäude und den Klassenraum kennen lernen möchten. Kinder haben sich jedoch in der Regel schnell eingelebt und sollten selbstständig ihren Lernort ansteuern.

Die „Kleinen Füßchen“, die Schulwegfiguren und die gelben Westen tragen zur Sicherheit bei.

Ihr Kind sollte erst um 7.45 Uhr auf dem Schulhof sein, da erst dann eine Aufsicht gewährleistet ist. Für Kinder, die am Förderunterricht teilnehmen, öffnen die Lehrkräften um 7.30 Uhr die Schule.

Bitte melden Sie Ihr Kind, wenn es erkrankt ist, morgens in der Schule ab - Anruf genügt. Sie können auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Er wird später abgehört. Wir wissen dann, warum ein Kind nicht am Unterricht teilnimmt und brauchen nicht bei Ihnen nachfragen.

In außergewöhnlichen Situationen wird nur dann ein Kind nach Hause geschickt, wenn der Kontakt mit den Eltern hergestellt ist.

Bitte aktualisieren Sie gegebenenfalls die bei uns vorliegende Telefonliste. Handy - Nr., Nummer der Großeltern oder anderer verlässlicher Ansprechpartner helfen uns im Bedarfsfall schnell zu reagieren.

Bei wiederholten Streitereien, Hänseleien und Rangeleien auf dem Schulweg informieren Sie bitte die Lehrkraft.

Achten Sie mit darauf, dass der Schulranzen Ihres Kindes nicht zu schwer ist.

Achten Sie auf witterungsgemäße, sowie helle und reflektierende Kleidung bei Dunkelheit. Ihr Kind sollte seine Kleidung kennen (evtl. Kennzeichnung).

Zu viele Schulsachen und Kleidungsstücke bleiben in der Garderobe oder in der Pausenhalleliegen, weil sie von den Kindern nicht wiedererkannt werden!

Erst nach bestandener Radfahrprüfung (Klasse 4) ist es den Kindern erlaubt, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen.

LogoFoederungBesondererBegabungenNI Logo KLARO 24

LogoBewegteSchule